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DOI: 10.1055/s-2004-812873
© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York
Kommentar zu den medizinischen Aspekten tageschirurgischer Eingriffe
Comments on the Medical Aspects of Out-Patient Surgical InterventionsPublication History
Publication Date:
30 March 2004 (online)

Die vorliegende Arbeit [1] zur ambulanten Augenmuskeloperation enthält die Feststellung, dass einfache Augenmuskeloperationen ambulant durchgeführt werden können. Diese medizinische Feststellung ist beinahe eine Banalität. Jeder Operateur weiß, dass ein großer Teil einfacher Augenmuskeloperationen unter medizinischen Gesichtspunkten ambulant durchführbar ist. Der Grund für die stationäre Behandlung von Augenmuskeloperationen liegt aber auch nicht in der medizinischen Notwendigkeit, sondern darin, dass ambulante Augenmuskeloperationen in Deutschland nicht kostendeckend durchgeführt werden können. Ziel der ambulanten Augenmuskelchirurgie muss sein, dem Patienten einen stationären Aufenthalt zu ersparen, falls er nicht notwendig ist. Ziel ist nicht, eine Operation so billig durchzuführen, dass die so entstehenden ungedeckten Kosten das allgemeine Praxis- oder Klinikbudget belasten. Ambulant tätige niedergelassene Operateure können ebenso wenig wie Krankenhäuser gezwungen werden, völlig unterfinanzierte Eingriffe durchzuführen. Eine solche Verhaltensweise wäre nicht nur das Ende des Krankenhauses, sondern auch das Ende der Augenmuskelchirurgie.
Kosten ergeben sich aus der umfangreichen Diagnostik, der operativen Behandlung und der Nachsorge, deren Kosten sowohl bei ambulanter als auch bei stationärer Behandlung ersetzt werden müssen. Die Verweildauer im Bett, eine Tasse Lindenblütentee oder der mehrmalige Händedruck einer Orthoptistin oder eines Arztes steigern die Kosten nur unwesentlich. Die derzeit geltenden Erstattungsregeln gehen an dieser Tatsache vollkommen vorbei.
Es muss darauf hingewiesen werden, dass die vorliegende Arbeit nur den richtigen Schluss zulässt, dass einfache Augenmuskeloperationen unter bestimmten Bedingungen auch ambulant durchführbar sind und medizinische Erwägungen nicht dagegen sprechen. Keinesfalls sollten diese richtigen Schlüsse zu der falschen Deutung führen, eine ambulante Augenmuskeloperation könne von ambulant tätigen Operateuren oder Krankenhäusern, die unter betriebswirtschaftlichen Kriterien arbeiten müssen, auch angeboten werden. Zu Beginn des Jahres 2004 können sie es jedenfalls in Deutschland nicht.
Literatur
- 1 Langmann A. et al . Medizinische Aspekte der Schieloperation als tageschirurgischer Eingriff - ein Beitrag zum Qualitätsmanagement. Klin Monatsbl Augenheilkd. 2004; 221 192-196
Prof. Dr. H. Kaufmann
Universitätsklinikum Gießen
Friedrichstraße 18
35385 Gießen