Aktuelle Ernährungsmedizin 2004; 29 - V4
DOI: 10.1055/s-2004-824920

Bringt die Kodierung der Mangelernährung einen Vorteil im G-DRG-2004?

J Ockenga 1, M Freudenreich 1, T Schuetz 1, K Normann 1, M Pirlich 1, H Lochs 1
  • 1Gastroenterologie, Hepatologie & Endokrinologie, Charité Universitätsmedizin, Berlin, Deutschland

Damit der erhöhte Aufwand für Patienten mit Mangelernährung im G-DRG System adäquat abgebildet und vergütet wird, ist es notwendig hierfür einen praktikablen und validen Algorithmus einzuführen. In der vorliegenden Pilotuntersuchung wurde der Zusammenhang zwischen Ernährungsstatus und der nach der G-DRG berechneten Fallschwere untersucht.

Methodik: Alle konsekutiv auf eine gastroenterologische Station aufgenommenen Patienten wurden anhand des Subjective Global Assessment (SGA) untersucht. Mangelernährte Patienten (SGA B oder C) wurden als ICD10 Kode: E46 eingestuft. Die Kennzahlen bzgl. des DRG Erlöses wie Casemixwert und PCCL wurden erfasst und mit einem Grouper (ICD10, 2004; fiktiver Basalwert von 2000€) der DRG Erlös mit und ohne Kodierung der Mangelernährung errechnet.

Ergebnisse: 23 Patienten wurden als mangelernährt detektiert und kodiert. Alle Patienten wurden ernährungsmedizinisch betreut und 4 Patienten wurden zusätzlich künstlich ernährt. Während die durchschnittliche Liegezeit aller Patienten bei 8 Tagen liegt, fand sich bei Patienten mit SGA B oder C eine mittlere Liegezeit von 13±2 Tagen. In 5/23 (21%) Patienten war der Code E46 DRG relevant und führte zu einer Änderung des Entgeltes. In der Gruppe der Patienten mit Mangelernährung stieg der mittlere Casemixwert (CW) und der PCCL nach Kodierung der Mangelernährung an (1.045±0.07 vs. 1.104±0.07 und 2.43±0.3 vs. 3.3±0.1), wobei dieser Anstieg besonders bei initial niedrigen CW und PCCL Werten zu beobachten war. Bei Vorliegen einer Mangelernährung erhöhte sich das durchschnittliche Entgelt von 2170±739 auf 2296±671 €. Das Gesamt Entgelt erhöhte sich von 49918 auf 52830 (+2912€ bzw. 6%).

Schlussfolgerung: Mit einer strukturierten Erfassung und Dokumentation des Ernährungszustandes (SGA) können mangelernährte Patienten DRG relevant erkannt werden. Die Dokumentation der Mangelernährung im ICD10/G-DRG System führte aber nur bei 21% der Fälle zu einer Erhöhung der Fallschwere und damit des Entgeltes. Es erscheint zweifelhaft, dass die durch die Kodierung der Mangelernährung erzielte Entgelterhöhung insbesondere bei Patienten mit schwerer Erkrankung ausreicht, um den mit einem schlechten Ernährungszustand assoziierten Mehraufwand für die Betreuung dieser Patienten adäquat abzubilden.