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DOI: 10.1055/s-2004-831112
Zur Pflegequalität in der außerklinischen Beatmung und Qualifikation von Pflegekräften
Die Art der Qualifizierung der in der häuslichen Beatmungspflege arbeitenden Pflegekräfte wird kontrovers diskutiert. Der Wunsch nach verbindlichen Vorgaben ist groß. Dies gestaltet sich allerdings schwierig, da der Individualität der Menschen mit Beatmung unbedingt Rechnung getragen werden muss. Neben den äußeren Umständen, wie Grunderkrankung, Beatmungsart und -dauer müssen auch die persönlichen Ressourcen, Bedürfnisse und Möglichkeiten beachtet werden. Was für den einen hilfreich, unterstützend oder gar notwendig ist, kann für den anderen Einschränkung und Bevormundung bedeuten.
Während vor einigen Jahren „Qualifizierung“ noch rein fachliche Qualifizierung meinte, geht die Personalentwicklung heute von viel umfassenderen notwendigen Kompetenzen der Mitarbeiter aus.
Die berufliche Handlungskompetenz setzt sich zusammen aus:
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Fachkompetenz: Aufgaben sachgerecht ausführen und beurteilen
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Methodenkompetenz: Selbstorganisationsfähigkeit
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Sozialkompetenz: Kooperations- und Konfliktgestaltungsfähigkeit
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Individuelle Kompetenz: Reflexions-, Kritik- und Lernfähigkeit.
Bei der Vermittlung von Schlüsselqualifikationen steht die systematische Förderung und Stärkung des Einzelnen, wie auch seine Persönlichkeitsentwicklung im Vordergrund. Es müssen Lerngelegenheiten geschaffen werden, bei denen die Pflegekräfte die Voraussetzungen erwerben können, sich selbstständig, selbstorganisiert, mit kritischem Urteil und kreativ zu verhalten. Schlüssel- und Fachqualifikationen können nur im Zusammenhang gefördert werden (vgl. Arnold).
Teilnehmer von Bildungsmaßnahmen müssen dazu bewegt werden, sich auf Lernprozesse einzulassen, sich entsprechende Ziele zu setzen und diese konsequent zu verfolgen ohne bevormundet zu werden (vgl. Hesse/ Niegemann). Die Fach- und fachübergreifende Qualifizierung des Pflegepersonals ist ein unbedingt notwendiger und kontinuierlicher Prozess. Er steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Lebensqualität der Betroffenen.
Im Gesundheitswesen sind Dienstleistungen nicht rückgängig oder ungeschehen zu machen, ihre Produktion und ihre Anwendung „passiert” zeitgleich. Die durch mangelnde Qualität und mangelnde Kompetenz verursachten physischen und psychischen Schäden können nicht zurück genommen werden!
Literatur:
R. Arnold: Personalentwicklung – Grundlagen und Einführung, Kaiserlautern, 2000
F. W. Hesse, H. Niegemann: Lehren und Lernen in der Aus- und Weiterbildung, Kaiserslautern, 1998