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DOI: 10.1055/s-2004-836105
© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York
Leistungserbringung ermächtigter Krankenhausärzte - keine Delegation an Assistenzärzte
Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 27.10.2004Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
09. Dezember 2004 (online)
Problem
Die Beschäftigung von meist noch in der Weiterbildung zum Facharzt befindlichen ärztlichen Mitarbeitern in der Ambulanz von Chefärzten, die zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung ermächtigt sind, war früher selbstverständlich und ist auch heute noch weit verbreitet. Dabei wird meist darauf verwiesen, dass der Einsatz von Assistenzärzten in der Ambulanz des Chefarztes zu Weiterbildungszwecken erfolge, so dass diese Ärzte auch alle Leistungen aus dem Spektrum der Ambulanz erbringen dürften. Entscheidend sei, dass der ermächtigte Krankenhausarzt die Leistungen angeordnet hat, sie von ihm verantwortet und die Assistenzärzte von ihm fachlich überwacht werden.
Dieser Auffassung hat das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen jetzt in einem Beschluss vom 27.10.2004 - S 16 KA 156/04 ER - eine eindeutige Absage erteilt.