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11 Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e. V. Aufgaben der dgti. Online-Dokument: www.dgti.org/aufgaben.htm (2002)
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27 TransMann e. V. Programm des TransMann e. V. Online-Dokument: www.transmann.de/ tmev-programm2001.shtml (2001, abgerufen am 21. Mai 2002)
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28 Das Transsexuellengesetz: Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen (Transsexuellengesetz - TSG). Bundesgesetzblatt 1980, Teil I, S. 1654-1658 (s. auch: www.dgti.org.de/tsg.htm)
1 Die Standards sind u. a. wegen der Verletzung des Selbstbestimmungsrechts von Transpersonen auch bei Mediziner/inne/n umstritten ([23] S. 115).
2 Nach Butler erscheinen Geschlechter nur dann als plausibel, wenn sie einer kausalen Verknüpfung von polarisiertem morphologischem Geschlecht, Geschlechteridentität und gegengeschlechtlichem Begehren entsprechen ([6] S. 17).
3 Unter Heteronormativität sind gesellschaftliche Praktiken und Diskurse zu verstehen, die Heterosexualität normalisieren. Hierbei wird Heterosexualität als eine natürliche, essenzialistische und universelle Kategorie konstruiert (vgl. [20] S. 2).
4 Auffällig ist hierbei, dass Genitaloperationen bei MzF-Transsexualität, nicht aber bei FzM-Transsexualität empfohlen werden. Ebenso wenig wie meines Erachtens ein radialer Vorderarmlappen mit Erektionsprothese derzeit einem Penis in seiner Funktionalität gleichkommt, kann eine invertierte Penishaut die Funktionalität einer Vagina in Bezug auf Kontraktions- und Lubrikationsfähigkeit oder eine versenkte Glans penis die Sensibilität einer Klitoris haben. Daher liegt der Schluss nahe, dass die Bagatellisierung weiblicher Genitalchirurgie eine Geringschätzung weiblicher Genitalien widerspiegelt (vgl. [17] S. 163).
5 Vgl. hierzu die Ausführungen von Sophinette Becker ([2] S. 155): „Die Autoren der ‚Standards’ haben weder die ‚geschlechtsumwandelnden’ Operationen noch die ‚blutrünstigen’ Forderungen des Transsexuellengesetzes (Genitaloperation und Unfruchtbarkeit als Voraussetzungen für die Personenstandsänderung) erfunden. Auch die falsche Eindeutigkeiten erzwingenden Anforderungen an Gutachter durch Gerichte und Krankenkassen gehen nicht auf sie zurück.”
6 Dies gilt nicht nur für Recht und Medizin, sondern auch für die Politik der regierenden Koalition: „Die Bundesregierung hält eine Regelung für sinnvoll, nach der sichergestellt ist, dass ein personenstandsrechtlicher Mann nicht Mutter und eine personenstandsrechtliche Frau nicht Vater werden kann. § 8 Abs. 1 Nr. 3 TSG zielt darauf ab, ein Auseinanderfallen von erstrebtem Geschlecht und Geschlechtsfunktion zu vermeiden. Von daher ist die in § 8 Abs. 1 Nr. 3 TSG vorausgesetzte Fortpflanzungsunfähigkeit verhältnismäßig” ([12] S. 7).
7 Unter „Transgender” sind hier in Anlehnung an die Definition des TransGender Netzwerk Berlin (TGNB) alle Menschen zu verstehen, „für die das gelebte Geschlecht keine zwingende Folge des bei der Geburt zugewiesenen Geschlechtes ist” [25].
8 Das Bedürfnis, rechtlich-medizinischen Vorschriften Genüge zu leisten, verstärkte die Hierarchie innerhalb der Transgender-Community, die bereits operierte Transsexuelle an die Spitze setzte und noch nicht operierte Transsexuelle, Transvestiten und Transgenderpersonen, die keine medizinischen und chirurgischen Veränderungen anstrebten, in dieser Reihenfolge mehr und mehr entwertete. Die bundesdeutschen erinnern dabei an die US-amerikanischen Praktiken, die Bornstein ([5] S. 67 f) beobachtete.
9 Der Druck, den Erwartungen homophober psychiatrischer Sachverständiger zu entsprechen, um eine Vornamens- und Personenstandsänderung zu erreichen, hatte zur Folge, dass sich etliche Transpersonen von der schwulen und lesbischen Community distanzierten. Diese grenzte sich in weiten Teilen ihrerseits ab, um nicht den Stereotypen „effeminierte Männer” und „Mannweiber” zu entsprechen und dadurch das Ringen um gesellschaftliche Anerkennung zu gefährden.
10 In seiner Studie über Transmänner und FzM-Transsexuelle verweist Cromwell ([8] S. 28 f) auf eine ähnliche Diversität von Subjekten hinsichtlich morphologischer und sozialer Geschlechter in den USA.
11 Diese Vorkehrung spiegelt die wachsende gesellschaftliche Toleranz gegenüber Homosexuellen wider. Obwohl Homosexualität zur Zeit auf staatlicher Ebene nicht als ein gleichwertiger Ausdruck von Begehren und Zuneigung anerkannt wird, hat die Einführung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften im Jahr 2001 eine Form offizieller Anerkennung von lesbischen und schwulen Partnerschaften ermöglicht, allerdings in einer verglichen mit der Ehe niederrangigen Form.
A. de Silva, M. A.
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