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Anhang 1 (Originalquelle: http://www.euro.who.int/document/e82490.pdf)
Standard 1: Die Organisation verfügt über schriftlich formulierte Grundsätze zur Gesundheitsförderung. Die Grundsätze werden als Bestandteil eines organisationsumfassenden Qualitätsverbesserungssystems mit dem Ziel eingeführt, die Gesundheitsergebnisse zu verbessern. Die Grundsätze zielen auf Patienten, Angehörige und Mitarbeiter.
Teilstandards:
1.1 Die Organisation identifiziert die Verantwortlichkeiten für die Prozesse der Implementierung, Evaluierung und regelmäßigen Überprüfung der Grundsätze.
1.2. Die Organisation stellt Ressourcen für die Prozesse der Implementierung, Evaluierung und regelmäßigen Überprüfung der Grundsätze bereit.
1.3 Mitarbeitern sind die Gesundheitsförderungs-Grundsätze bekannt und diese sind einbezogen in Einführungsprogramme für neue Mitarbeiter.
1.4 Die Organisation gewährt die Verfügbarkeit von Regelungen für die Datensammlung und -evaluierung, um so die Qualität der Gesundheitsförderungs-Aktivitäten zu kontrollieren.
1.5 Die Organisation gewährt, dass Mitarbeiter über entsprechende Kompetenzen für die Durchführung von Gesundheitsförderungs-Aktivitäten verfügen und unterstützt sie bei der Aneignung weiterer, erforderlicher Kompetenzen.
1.6 Die Organisation gewährt die Verfügbarkeit der notwendigen Infrastruktur einschließlich Ressourcen, Räumlichkeiten, Ausstattung etc., die für die Durchführung von Gesundheitsförderungs-Aktivitäten erforderlich sind.
Standard 2: Die Organisation gewährt, dass das ärztliche, pflegerische und therapeutische Personal in Partnerschaft mit Patienten deren Bedürfnisse nach Gesundheitsförderungs-Aktivitäten in systematischer Weise einschätzt.
Teilstandards:
2.1 Die Organisation gewährleistet, dass das Bedürfnis aller Patienten nach Gesundheitsförderung eingeschätzt wird.
2.2 Die Organisation gewährt, dass für diagnosebezogene Patientengruppen Regelungen zur Einschätzung spezifischer Bedürfnisse nach Gesundheitsförderung vorhanden sind.
2.3 Die Einschätzung des Bedürfnisses eines Patienten nach Gesundheitsförderung erfolgt beim ersten Kontakt mit dem Krankenhaus. Diese Einschätzung wird ständig kontrolliert und gemäß den Veränderungen im klinischen Zustand des Patienten - oder auf dessen Wunsch - revidiert.
2.4 Die Einschätzung der Bedürfnisse geschieht unter Berücksichtigung und mit Sensibilität zu den sozialen und kulturellen Hintergründen des Patienten.
2.5 Von anderen Partnern im Gesundheitsdienst bereitgestellte Informationen werden zur Identifizierung der Patientenbedürfnisse genutzt.
Standard 3: Die Organisation stellt Patienten Informationen über signifikante Faktoren bezüglich ihrer Krankheit oder ihres Gesundheitszustandes zur Verfügung. Gesundheitsförderungs-Interventionen sind in allen Patientenpfaden festgelegt.
Teilstandards:
3.1 Basierend auf der Bedürfniseinschätzung nach gesundheitsfördernden Maßnahmen wird der Patient über die seine Gesundheit beeinflussenden Faktoren informiert und in Partnerschaft mit dem Patienten wird ein Plan für relevante Aktivitäten zur Gesundheitsförderung vereinbart.
3.2 Patienten werden deutliche, verständliche und angemessene Informationen über ihren augenblicklichen Zustand, ihre Behandlung, Versorgung und über die ihre Gesundheit beeinflussenden Faktoren zur Verfügung gestellt.
3.3 Die Organisation sichert, dass Gesundheitsförderung systematisch allen Patienten auf der Basis der festgestellten Bedürfnisse angeboten wird.
3.4 Die Organisation sichert, dass dem Patienten gegebene Informationen sowie gesundheitsfördernde Aktivitäten dokumentiert und evaluiert werden. Dies schließt Angaben darüber ein, ob die erwarteten und geplanten Ergebnisse erzielt worden sind.
3.5 Die Organisation sichert, dass alle Patienten, Mitarbeiter und Besucher Zugang haben zu allgemeinen Informationen über Faktoren, die die Gesundheit beeinflussen.
Standard 4: Das Management schafft Bedingungen für die Entwicklung des Krankenhauses in einen gesunden Arbeitsplatz.
Teilstandards:
4.1 Die Organisation sichert die Schaffung und Implementierung einer umfassenden Personalentwicklungsstrategie (Human resource strategy), die die Entwicklung und das Training von Gesundheitsförderungs-Fertigkeiten der Mitarbeiter einschließt.
4.2 Die Organisation sichert die Etablierung und Implementierung von Grundsätzen für einen gesunden und sicheren Arbeitsplatz und bietet berufsspezifische Gesundheitsprogramme für Mitarbeiter an.
4.3 Die Organisation sichert die Einbeziehung der Mitarbeiter in Entscheidungen, die sich auf deren Arbeitsumgebung auswirken.
4.4 Die Organisation sichert die Verfügbarkeit von Regelungen, die das Gesundheitsbewusstsein der Mitarbeiter entwickeln und erhalten.
Standard 5: Die Organisation hat auf fortlaufender Basis ein planmäßiges Herangehen für die Zusammenarbeit mit Gesundheitsdiensten anderer Ebenen und weiteren Institutionen und Sektoren.
Teilstandards:
5.1 Die Organisation stellt sicher, dass Gesundheitsförderungs-Dienste mit den laufenden Bestimmungen und Gesundheitsplänen im Einklang stehen.
5.2 Die Organisation identifiziert und kooperiert mit vorhandenen Gesundheits- und Sozialdienstanbietern sowie verwandten Organisationen und Gruppen im Einzugsgebiet.
5.3 Die Organisation sichert die Verfügbarkeit und Implementierung von Aktivitäten und Verfahrensweisen nach der Patientenentlassung und während der nachstationären Periode.
5.4 Die Organisation stellt sicher, dass Dokumentation und Patienteninformation den relevanten Empfängern bzw. den nachfolgenden Partnern in der Patientenversorgung und Rehabilitation zur Verfügung gestellt werden.
1 Gesundheitsförderung zielt auf den Prozess, allen Menschen ein höheres Maß an Selbstbestimmung über ihre Gesundheit zu ermöglichen und sie damit zur Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen (Ottawa Charta zur Gesundheitsförderung; zitiert in [3].
2 Die wichtigsten Grundsätze sind: Budapest-Deklaration Gesundheitsfördernder Krankenhäuser (1991; http://www.euro.who.int/document/IHB/hphbudadecl.pdf), Wiener Empfehlungen zu Gesundheitsfördernden Krankenhäusern (1997; http://www.euro.who.int/document/IHB/hphviennarecom.pdf), Jakarta-Deklaration zur Gesundheitsförderung für das 21. Jahrhundert (1997; http://www.who.int/hpr/NPH/docs/jakarta_declaration_en.pdf). Im deutschen Sprachraum kommen hinzu: Chiemsee-Erklärung (1996; http://www.dngfk.de/html/pdf/chiemsee.pdf) und Homburger Leitlinien (1999; http://www.dngfk.de/html/pdf/homburger.pdf). Alle Dokumente sind in deutscher Übersetzung hinterlegt in [3].
3 Das Bewertungsschema kann beim Erstautor angefordert werden.
4 Die Zahl 35 könnte verwirren. Tatsächlich wurden genau 35 Teilstandards durch genau 35 Pilothäuser beurteilt. Das war nicht beabsichtigt und ist im Nachhinein nicht zu korrigieren.
Prof. Dr. Johannes Möller, MPH
Hamburger Fern-Hochschule - University of Applied Sciences, Leiter des Fachbereichs Pflege und Gesundheit
Alter Teichweg 19
22081 Hamburg
Email: johannes.moeller@hamburger-fh.de