Rofo 2004; 176(12): 1850-1851
DOI: 10.1055/s-2005-861703
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Radiologie und Recht
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Landgericht Bielefeld verneint Strafbarkeit des Arztes wegen kostenloser Abfallentsorgung durch Kontrastmittelhersteller

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Publication Date:
12 January 2005 (online)

 

Das Landgericht Bielefeld hat durch Berufungsurteil vom 31.3.2004 (Az.: 6 Ns 5 Ds 170 Js 904/01 - A/04 VI) eine erfreuliche Entscheidung für niedergelassene Radiologen getroffen, welche die von Herstellern bzw. Lieferanten von Röntgenkontrastmitteln angebotene kostenlose Entsorgung medizinischen Praxissonderabfalls zum Gegenstand hat. Dem betroffenen Arzt wurde vorgeworfen, einen Abrechnungsbetrug gegenüber den Krankenkassen begangen zu haben, indem er den Krankenkassen nicht mitgeteilt hatte, dass er von dem Hersteller der von ihm verwendeten Röntgenkontrastmittel derart Vergünstigungen erhielt, dass die Entsorgung medizinischen Sonderabfalls aus seiner Praxis auf Kosten des Kontrastmittelherstellers vorgenommen wurde, und der Arzt es versäumt hatte, die Krankenkassen über die gewährten Entsorgungsleistungen aufzuklären.

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