Z Orthop Ihre Grenzgeb 2005; 143(1): 4-7
DOI: 10.1055/s-2005-864768
Orthopädie aktuell

© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Mindestmengen in der Hüftgelenkendoprothetik bei Koxarthrose - Eine Analyse der Daten der externen Qualitätssicherung in Nordrhein-Westfalen

Further Information

Publication History

Publication Date:
08 March 2005 (online)

 

Prof. Dr. Rüdiger Smektala

Analysiert wurden die Daten der externen Qualitätssicherung zur Hüft- TEP bei Koxarthrose auf dem Boden der BQS Daten für das Land Nordrhein-Westfalen. Zu analysieren waren Fragen nach dem Zusammenhang von Fallzahl und Ergebnisqualität. In die Untersuchung gingen 51090 Fälle aus den Jahren 2001 bis 2003 ein.

Ergebnis: Allgemeine Komplikationen wie kardiovaskuläre Komplikationen, Pneumonie, Lungenembolie, Thrombose stehen in keinem Zusammenhang mit der Fallzahl. Spezifische Komplikationen wie Infektion, Nachblutung/Hämatom, Gefäß-Nerven-Läsion, TEP-Luxation sind in Einrichtungen mit hoher Fallzahl weniger häufig. Auch unter den Kliniken mit kleiner Fallzahl finden sich ausgezeichnete Behandlungsergebnisse. Auch unter den Kliniken mit hoher Fallzahl finden sich schlechte Behandlungsergebnisse.

Schlussfolgerung: Ein Schwellenwert, ab dem ein gutes Behandlungsergebnis zu erwarten ist, lässt sich nicht festlegen. Die Fallzahl ist kein Ersatzkriterium für Ergebnisqualität.

Hochaktuell ist die Diskussion um einen vermuteten Zusammenhang zwischen Mindestmengen einer medizinischen Prozedur und der Ergebnisqualität. Gemäß § 137 SGB V sollen Mindestmengen für medizinische Maßnahmen festgelegt werden, bei denen ein wissenschaftlich bewiesener Zusammenhang zwischen der Leistungsmenge und der Ergebnisqualität besteht. Für die Endoprothetik des Kniegelenks hat der gemeinsame Bundesausschuss die Beratungen zu dieser Frage im August 2004 begonnen, ohne zunächst Mindestmengen festzulegen, während für einige Prozeduren (Ösophagusresektion, Pankreasresektion etc.) Mindestmengen pro Krankenhaus und Arzt schon festgelegt wurden.

Von Seiten der Kostenträger ist in der Vergangenheit mehrfach der Wunsch geäußert worden, auch Mindestmengen für die Endoprothetik des Hüftgelenkes bei Koxarthrose festzulegen. Im Gutachten von Geraedts (Zit) wird für die Endoprothetik des Kniegelenkes ein Zusammenhang zwischen einer Mindestmenge und der erwarteten Qualität als möglich bezeichnet, für die Endoprothetik der Hüfte verneint. Es ist nicht auszuschließen, dass in Zukunft im gemeinsamen Bundesausschuss von Seiten der Kostenträger der Antrag gestellt wird, auch Mindestmengen für die Endoprothetik des Hüftgelenkes festzulegen.

Prof. Dr. Rüdiger Smektala

Leitender Arzt, Abteilung für Unfallchirurgie

Knappschaftskrankenhaus Bochum-Langendreer, Universitätsklinik der Ruhr-Universität Bochum

In der Schornau 23-25

44892 Bochum

Dr. Dr. Ulrich Schulze Raestrup

Qualitätssicherung NRW

Ärztekammer Westfalen-Lippe

Gartenstr. 210-214

48147 Münster

Prof. Dr. R. Wittenberg

Chefarzt der Orthopädischen Klinik

St. Elisabeth Hospital Herten

Im Schlosspark 12

45699 Herten

Dr. Jochen Bredehöft

Abteilungsleiter, Qualitätssicherung NRW

Ärztekammer Westfalen-Lippe

Gartenstr. 210-214

48147 Münster