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DOI: 10.1055/s-2005-868252
Überprüfung der Einhaltung der DRW durch die Ärztlichen Stellen gemäß § 17a RöV
Ziele: Den für die Qualitätssicherung zuständigen Ärztlichen und Zahnärztlichen Stellen (ÄS) fällt gemäß § 17a RöV die Aufgabe zu, die Einhaltung der Diagnostische Referenzwerte (DRW) zu überprüfen. Gemäß der Richtlinie „Ärztliche und Zahnärztliche Stellen“ vergleichen die ÄS dazu die von den Betreibern übermittelten Dosiswerte von mindestens 10 Untersuchungen pro Röntgenverfahren mit den DRW und überprüfen stichprobenartig, ob die Bildqualität den medizinischen Erfordernissen entspricht. Die ÄS sind verpflichtet, jede beständige und ungerechtfertigte Überschreitung der DRW der zuständigen Landesbehörde zu melden. Ziel dieser Arbeit war es, ein Konzept zur Überprüfung der DRW zu entwickeln, dass einerseits einfach zu handhaben und andererseits juristisch belastbar ist. Methode: Auf der Basis von anthropomorphen Daten des Robert-Koch-Instituts (Gesundheitswesen 1999) wurde die in einer Stichprobe von 10 Patienten zu erwartende Variation des Körperumfangs und die resultierende Variation der Dosis abgeschätzt. Auf der Basis von einfachen Wahrscheinlichkeitsüberlegungen wurde daraus ein Konzept entwickelt, mit dem beständige und ungerechtfertigte Überschreitungen der DRW verlässlich identifiziert werden können. Ergebnis: Bei einer zweimaligen Überschreitung der Dosis-Schwelle „DRW+30%“ beträgt nach unserer Abschätzung die Wahrscheinlichkeit dafür, dass diese Überschreitung auf die Variation des Körperdurchmessers zurückzuführen ist, weniger als 3%. In diesem Fall kann – in der Regel – von einer beständigen und ungerechtfertigten Überschreitung des DRW ausgegangen werden, die eine weitergehende Intervention durch die ÄS erforderlich macht. Schlussfolgerung: Durch die Anwendung des vorgestellten Konzeptes erübrigt sich – bei einem typischen Patientenkollektiv mit unterschiedlichen Körpermaßen – die aufwendige Umrechnung der ermittelten individuellen Dosen auf einen Standardpatienten, wie dies gemäß der Definition der DRW notwendig wäre.
Korrespondierender Autor: Griebel J
BfS, Medizinische Strahlenhygiene, Ingolstädter Landstr. 1, 85764, Neuherberg
E-Mail: jgriebel@bfs.de
Key words
DRW - Röntgenverordnung - Qualitätssicherung - Ärztliche Stellen