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Mit dem G-DRG- System 2005 haben wir in Deutschland ein weiterentwickeltes, sachgerechteres System für die Finanzierung der deutschen Akutkrankenhäuser. Es handelt sich um ein pauschalierendes System mit dem nicht der Einzelfall, sondern die Summe der Fälle sachgerecht finanziert werden soll. Es werden also nicht die Einzelleistungen, sondern immer die Gesamtbehandlung der Patienten finanziert. Demzufolge gibt es keine DRGs für die einzelnen Radiologischen Leistungen, sondern diese sind Bestandteil in den meisten DRGs.
Vor- und Nachteile, die sich daraus für die radiologischen Abteilungen der Krakenhäuser ergeben, lassen sich für die Bereiche Diagnostik, Intervention, Nuklearmedizin und Strahlentherapie vorhersagen. Auch was die Risiken für das Personal und die Ausbildung betrifft kann man Prognosen für die Zukunft aufstellen.
Lernziele:
Struktur und Funktion des G-DRG- Systems 2005
Die Rolle der radiologischen Leistungen bei der DRG- Gruppierung
Die Rolle der Nuklearmedizin und Strahlentherapie
Auswirkungen auf die Ausbildung
Korrespondierender Autor: Irps S
Baltrumweg 21, 48149, Münster
E-Mail: irps@smc.uni-muenster.de