Der Klinikarzt 2005; 34(10): XIII-XIV
DOI: 10.1055/s-2005-919761
Recht

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Gute Aussichten bei klinischen Arzneimittelprüfungen - Kassen müssen allgemeine Krankenhausleistungen weiter übernehmen

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Publication Date:
04 November 2005 (online)

 

Eine Entscheidung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 22.7. 2004; Az: B 3 KR 21/03 R) sorgte im vergangenen Jahr für große Aufregung im Kliniksektor. Sie betraf grundsätzliche Fragen der Finanzierung klinischer Arzneimittelstudien im stationären Bereich. Das Bundessozialgericht (BSG) schien damit der Durchführung vieler Arzneimittelprüfungen in der Klinik damit bis auf weiteres die Grundlage entzogen zu haben. Der Gesetzgeber nahm die im Anschluss an die Entscheidung an ihn gerichteten Appelle ernst. Im Zuge der 14. AMG-Novelle wurden Regelungen verabschiedet, die zukünftig für Rechtssicherheit bei der Durchführung klinischer Arzneimittelstudien sorgen werden.

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