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DOI: 10.1055/s-2005-922440
Ausgleich von Beinlängendifferenzen - Contra
Publication History
Publication Date:
06 December 2006 (online)

Contra
Der Osteopath erfasst seine Patienten stets in ihrer funktionellen Gesamtheit und wird anstelle einer standardisierten Therapieempfehlung einen individuellen Behandlungsvorschlag erarbeiten.
Der Ausgleich einer „echten” Beinlängendifferenz ist keineswegs immer notwendig. Das Becken ist oftmals in der Lage, einen funktionellen Ausgleich zu schaffen.
Mit statischen Vorschriften, etwa einer standardisierten Versorgung je nach Größe des Längenunterschiedes, wird der Therapeut dem individuellen Patienten nicht gerecht. Vielmehr muss er die individuelle Reaktion des einzelnen Patienten auf die Beinlängendifferenz berücksichtigen. Nur wenn der Körper des Patienten die Fehlstellung am Becken nicht mehr verlustfrei kompensieren kann, ist eine Unterstützung mit einem Längenausgleich notwendig.