Contra
Der Osteopath erfasst seine Patienten stets in ihrer funktionellen Gesamtheit und
wird anstelle einer standardisierten Therapieempfehlung einen individuellen Behandlungsvorschlag
erarbeiten.
Der Ausgleich einer „echten” Beinlängendifferenz ist keineswegs immer notwendig. Das
Becken ist oftmals in der Lage, einen funktionellen Ausgleich zu schaffen.
Mit statischen Vorschriften, etwa einer standardisierten Versorgung je nach Größe
des Längenunterschiedes, wird der Therapeut dem individuellen Patienten nicht gerecht.
Vielmehr muss er die individuelle Reaktion des einzelnen Patienten auf die Beinlängendifferenz
berücksichtigen. Nur wenn der Körper des Patienten die Fehlstellung am Becken nicht
mehr verlustfrei kompensieren kann, ist eine Unterstützung mit einem Längenausgleich
notwendig.