Zum Thema
Während die Hebammen die Stillbetreuung immer als Teil ihrer Geburtshilfe betrachtet haben, wurde diese Leistung bis 2004 weder bezahlt noch als originäre Hebammentätigkeit anerkannt. Erst die neue Gebührenordnung trägt dieser Tätigkeit Rechnung. Die Einbettung der Stillberatung in die Gesundheitsvorsorge muss jetzt aber auch in die Dokumentation Eingang finden.