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DOI: 10.1055/s-2006-932533
© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York
Zur Auskunftspflicht des Arztes und des Krankenhauses gegenüber Patienten
Publication History
Publication Date:
15 February 2006 (online)
Problem
In der Praxis kommt es immer wieder zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Patienten und der Behandlungsseite über die Frage, inwieweit der Arzt und/oder das Krankenhaus dem Patienten zur Auskunft im Rahmen des Behandlungsgeschehens verpflichtet sind. Dabei geht es einmal um die Auskunft vor allem über die Diagnose, Art und Verlauf der Behandlung sowie über die Prognose zum Krankheitsverlauf. Darüber hinaus kann es vorkommen, dass ein Krankenhauspatient vom Krankenhaus Auskunft über Namen und Anschrift der ihn behandelnden Ärzte zur Vorbereitung einer Schadensersatzklage wegen Behandlungsfehler verlangt. Zu beiden Fragenkomplexen liegen Gerichtsentscheidungen aus jüngster Zeit vor.
Dr. jur. H.-J. Rieger
Fachanwalt für Medizinrecht
Zeppelinstraße 2
76185 Karlsruhe