Zusammenfassung
In einem historischen Überblick über die Entwicklung der homöopathischen Konstitutionslehre wird darauf hingewiesen, daß Hahnemann nicht als Begründer der homöopathischen Konstitutionslehre aufzufassen sei, wenngleich bei ihm wichtige konstitutionelle Überlegungen zu finden sind, ebenso wie bei Rademacher. Als eigentlicher Begründer der homöopathischen Konstitutionslehre gilt Grauvogl., Aus neuerer Zeit werden konstitutionelle Bemerkungen von Stiegele, Bier und Wapler zitiert., Schließlich werden von den wichtigsten homöopathischen Konstitutionsmitteln Calcium carbonicum Hahnemannii und Calcium phosphoricum näher beschrieben.