Zusammenfassung
Der Verfasser berichtet über seine Erfahrungen bei mehr als 15 Arzneimittelprüfungen
mit Arzneistoffen, die er in den Jahren 1932-1957 vorgenommen hat. Diese wurden unter
den Gesichtspunkten der verschiedenen Fehlermöglichkeiten, die dabei auftreten können,
durchgeführt und die Frage erörtert, ob außer den von Hahnemann und seinen unmittelbaren
Nachfolgern aufgestellten Vorsichtsmaßregeln und dem Einsatz von Placebo gegen Beobachtungsfehler
weitere kritische Gesichtspunkte beachtet werden müssen. Besonders wurde die Frage
untersucht, ob bei der gesundheitlichen Verfassung der heutigen Menschen, wie sie
durch die psychische und somatische Streßsituation gegeben ist, noch stichhaltige
Arzneimittelbilder aufgestellt werden können. Es ist zu fordern, daß die Arzneiprüfer
nicht nur gesund im klinischen Sinn sind, sondern daß bei jedem Prüfer zuvor ein Funktionsbild
aufgestellt wird, wie es bei der homöopathischen Fallaufnahme üblich ist. Soweit die
Prüfer beim Eintritt in die Prüfung nicht symptomfrei waren, was in der Mehrzahl der
Fälle zutreffen dürfte, können dadurch diese schon vorher vorhandenen Symptome ausgeschieden
werden. Nur dieses bei jedem Prüfer persönlich gefärbte Bild seines Funktionalismus
kann uns in die Lage versetzen, eine echte kritikfeste Funktionssymptomatik eines
Arzneistoffes aufzustellen. Bei neueren AMP, soweit es sich um auch schon früher geprüfte
Stoffe handelte, ist in der Gegenüberstellung mit den alten Prüfungen eine weitgehende
Übereinstimmung festzustellen, und bei bisher ungeprüften Stoffen konnte ein AMB aufgestellt
werden, das sich in der Therapie bewährt hat. Die mitgeteilten Erfahrungen mögen als
Grundlage bei künftigen AMP verwertet werden.