Allgemeine Homöopathische Zeitung 1982; 227(1): 3-13
DOI: 10.1055/s-2006-935952
Karl F. Haug Verlag in MVS Medizinverlage Stuttgart GmbH & Co KG, Stuttgart

Ignatia und das konstitutionelle Denken in der Homöopathie

Georg v. Keller
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Publication Date:
10 April 2007 (online)

Zusammenfassung

Den Begriff "Konstitution" in der Homöopathie versucht der Verfasser klarzustellen. Er wendet sich gegen die Auffassung, daß "Konstitution" mit "Totalität der Symptome" gleichzusetzen sei. Vielmehr gibt er zu bedenken, daß jeder Prüfer und jeder Patient nur die Symptome produzieren kann, die in seiner Konstitution schlummern. Nur die in der Konstitution prae-formierten Symptome können entweder durch Arzneieinflüsse oder durch Krankheitseinflüsse geweckt werden. Auf der anderen Seite kann derselbe Prüfer mehrere Arzneien prüfen, ebenso wie derselbe Patient, ohne daß sich seine Konstitution ändert, verschiedene Krankheiten durchmachen kann, die verschiedene Arzneien erfordern. Die Konstitution ist also nicht arzneispezifisch, sondern individuell. Zur Klarstellung dienen dem Verfasser einige Ignatiasymptome, wie der Nagelkopfschmerz, der Spannungskopfschmerz, die Besserung durch Rückenlage, die Unruhe, der Globus, die Atemstörung und das Flimmerskotom, die er mit Hilfe von Tonbandaufnahmen während der Sprechstunde demonstriert.

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