Gesundheitswesen 2006; 68 - P10
DOI: 10.1055/s-2006-939649

Freizeitbeschäftigung der Viertklässler im Landkreis Müritz

E Gehrmann 1, S Herrlich 1
  • 1Gesundheitsamt Landkreis Müritz

Die Pflichtaufgaben des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes sind im § 15 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Mecklenburg-Vorpommern (1994) benannt.

Zu diesen Pflichtaufgaben gehören unter anderem regelmäßige Untersuchungen während der Schulzeit, wobei Art und Zeitpunkt der schulärztlichen Untersuchungen in der Schulgesundheitspflege – Verordnung von 1996 festgelegt sind.

In Mecklenburg-Vorpommern werden danach schulärztliche Untersuchungen bei allen Kindern vor der Einschulung, in der vierten und in der achten Klasse durchgeführt.

Neben der klinischen Ganzkörperuntersuchung und einer grobneurologischen Prüfung finden auch eine Prüfung des Hör- und Sehvermögens sowie eine Überprüfung des Impfstatus statt.

Im Rahmen dieser Reihenuntersuchungen wurden die Viertklässler des laufenden Schuljahres 2005/2006 nach ihren Freizeitaktivitäten befragt.

Bis zum 30.10.2005 wurden 379 von 387 (97,9%) Schüler erfasst.

Regelmäßige Freizeitaktivitäten wurden ausgewertet, diese fanden sich bei 54% aller Viertklässler, wobei der Anteil der Mädchen mit Freizeitbeschäftigung 60% und der Anteil bei Jungen mit Freizeitbeschäftigung 48% betrug.

Ein Unterschied zwischen städtischem und ländlichem Bereich konnte herausgearbeitet werden. Das vorhandene Angebot an Freizeitmöglichkeiten muss dabei berücksichtigt werden.

Nach der Art der Freizeitaktivität ergaben sich geschlechtsspezifische Unterschiede.

Bei den Mädchen war ein relativ ausgeglichenes Verhältnis zwischen sportlichen und künstlerischen Aktivitäten zu verzeichnen, bei den Knaben überwiegen eindeutig die sportlichen Aktivitäten. Kinder mit Mehrfachaktivitäten sind eher die Ausnahme.