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DOI: 10.1055/s-2006-939655
Qualitätssicherung in der Tuberkulose-Beratung, Arbeitsrichtlinien
Gesetzliche Grundlage der Aufgaben der TBC-Beratungsstelle sind die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes in der Fassung vom 20.7.2000. Zur Erfüllung dieser Aufgabe halten wir uns eng an die Richtlinien und Empfehlungen des Deutschen Zentralkomitees zur Bekämpfung der Tuberkulose.
Die Tuberkulose-Beratungsstelle der Region Hannover ist seit der Regionsbildung mit Zusammenschluss der Gesundheitsämter von Landeshauptstadt Hannover und Landkreis Hannover im Jahr 2001 für insgesamt 1,1 Millionen Einwohner zuständig.
Um besonders in Zeiten knapper werdender personeller Ressourcen die Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes bezüglich der Tuberkulosebekämpfung erfüllen zu können, bei Wahrung der erforderlichen Qualitätsstandards, haben wir in unserem Team Arbeitsrichtlinien entwickelt, die im Vortrag vorgestellt werden.
Diese dienen der praktischen Umsetzung der Gesetzesinhalte, sie sollen ein einheitliches Arbeiten aller Teammitglieder gewährleisten.
Aus diesem Grund ist ihre korrekte Anwendung sowie die laufende Aktualisierung der Inhalte in unserem Team unbedingt verbindlich.
Verantwortlich hierfür sind die Mitglieder einer eigens dafür eingerichteten Arbeitsgruppe.
Die Arbeitsrichtlinien beinhalten Hintergrundwissen zur Tuberkulose, Umgang mit Meldungen, Betreuung des Erkrankten, Umgebungsuntersuchungen, Untersuchung anderer Personengruppen (Obdachlose, JVA), Verdachtsfälle, Untersuchungstechniken, Interpretation des Tuberkulintestes. Weiterhin sind, speziell für unser Team, Arbeitsverteilungspläne sowie Dienstanweisungen enthalten.