Rofo 2006; 178(6): 648-650
DOI: 10.1055/s-2006-941692
Mitteilungen der DRG
Radiologie und Recht
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Referentenentwurf - Vertragsarztrechtsänderungsgesetz - VÄG

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Publikationsdatum:
01. Juni 2006 (online)

 

Die Bundesregierung hat beschlossen, vor der beabsichtigten "Großen Gesundheitsreform" einige Rechtsänderungen im Vertragsarztrecht der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vorzunehmen. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat dazu am 12. April 2006 einen Referentenentwurf vorgelegt. Die Verbände hatten Gelegenheit, bis zum 5. Mai 2006 eine Stellungnahme dazu abzugeben. Nach den Anhörungen im Ministerium soll der Gesetzentwurf im Mai im Bundeskabinett beraten werden. Die Bundesregierung strebt an, diesen Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause des Bundestages über die parlamentarischen Hürden zu bringen. Voraussichtlich ist jedoch mit einer Verabschiedung des VÄG im Bundestag erst im Herbst diesen Jahres zu rechnen.

Die Schwerpunkte des Referentenentwurfes sind:

Die Beschlüsse des Deutschen Ärztetages und des Deutschen Zahnärztetages - jeweils noch aus dem Jahr 2004 - sollen in das Vertrags- (zahnarzt-) arztrecht transformiert werden, um die ärztliche/zahnärztliche Berufsausübung effizienter und damit wettbewerbsfähiger zu gestalten. Mit verschiedenen Maßnahmen zur vertragsärztlichen Flexibilisierung sollen Versorgungsprobleme in den neuen Ländern gelöst werden. Es sind Klarstellungen zu den Voraussetzungen für die Gründung Medizinischer Versorgungszentren (MVZs) vorgesehen. Die Beteiligung der Patientenvertreter in den Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung - insbesondere im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) - soll rechtlich besser verankert werden. Die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zur Reform des vertragsärztlichen Vergütungssystems und die Einführung der direkten Morbiditätsorientierung imRisikostrukturausgleich (RSA) werden um zwei Jahre verschoben.

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