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DOI: 10.1055/s-2006-945192
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York
Überwachung von Einrichtungen des Gesundheitswesens durch die Gesundheitsämter - Vorgehen in NRW
Publication History
Publication Date:
02 April 2007 (online)


Kernaussagen
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Die infektionshygienische Überwachung durch das Gesundheitsamt dient dem Ziel, Patienten, Personal und Gemeinschaft vor vermeidbaren Infektionen zu schützen. Sie erfolgt im rechtlich vorgegebenen Rahmen (IfSG, Gesundheitsdienstgesetze) als fachlicher Dialog zwischen Öffentlichem Gesundheitsdienst und Krankenhaus. Die „Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention” dient dabei als Verständigungsgrundlage und wird um den aktuellen Stand des Wissens ergänzt.
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Die Überwachung erfolgt auf der Grundlage eines systematischen Überwachungskonzepts. Nach Risikoanalyse und Priorisierung unter infektionspräventiven Gesichtspunkten wird ein einrichtungsspezifisches Vorgehen festgelegt.
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Das Gesundheitsamt wendet den Regelkreis des Qualitätsmanagements auf seine Überwachungstätigkeit an und überprüft die Ergebnisse der Überwachung im Hinblick auf die Zielerreichung.
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Der fachliche Austausch, die Beratung und Hilfestellung durch das Gesundheitsamt ermöglichen, mit dem Krankenhaus kooperativ auf gemeinsame Ziele hinzuarbeiten und die Eigenverantwortung des Trägers zu stärken.