Zusammenfassung
Das Wissen um Traumatisierungen und Traumafolgestörungen hat insbesondere in den letzten Jahren zu einem differenzierten Umgang mit diesem Thema geführt. Doch dürfen neue Behandlungsmöglichkeiten traumatisierter Menschen nicht darüber hinwegtäuschen, dass es auch in Zukunft erforderlich sein wird, entsprechende Strukturen zu schaffen, um Betroffenen einen noch besseren Zugang zu diesen medizinischen Leistungen zu ermöglichen. Einen wichtigen Beitrag zur Akutversorgung durch Gewalttaten traumatisierter Menschen leistete das Land NRW durch die Vereinbarung sog. „Traumaambulanzen”, die mittlerweile weitgehend flächendeckend in NRW Opfern von Gewalttaten auch die Möglichkeit einer Akutversorgung bei psychischen Folgen unter Zuhilfenahme von Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) geben. Da sich der Bereich Akuttraumatisierung nicht nur auf den Bereich der Straftaten begrenzen lässt, stellt das entsprechende Einrichtungen vor die Aufgabe, differenzierte Behandlungskonzepte zu entwickeln.
Schlüsselwörter
Traumatisierung - Traumaambulanzen - NRW - Opferentschädigungsgesetz - Behandlungskonzepte - Rheinische Kliniken Essen