Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift 2006; 1(4): 50-51
DOI: 10.1055/s-2006-954042
DHZ | praxis
Rund um die Praxis
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Abrechnung und Gebührenverzeichnis - Kompliziertes leicht gemacht - Teil 3

Siegfried Kämper
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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
22. Februar 2007 (online)

Zusammenfassung

Schon bei nur einem Krankheitstag sollte der Heilpraktiker seinem Patienten eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen. Wichtig ist, dass der Patient nachfragt, ob sein Arbeitgeber ein Attest durch den Heilpraktiker auch anerkennt oder ob zusätzlich ein ärztliches Attest notwendig ist. Ebenso muss der HP seine Patienten auf mögliche Konsequenzen für die Lohnfortzahlung aufklären.