Der Klinikarzt 2006; 35(11): XX
DOI: 10.1055/s-2006-956578
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DDG fordert aussagekräftige Studien - Kurz wirkende Insulinanaloga bei Typ-2-Diabetes nicht mehr verordnungsfähig

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Publication Date:
29 November 2006 (online)

 

Seit dem 29. September 2006 ist es Gesetz: Hausärzte und Diabetologen sollen alle Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2 auf kostengünstigeres Humaninsulin einstellen. Das Bundesgesundheitsministerium stimmte diesem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu und strich die Wirkstoffe Insulin aspart, Insulin glulisin und Insulin lispro aus dem Verordnungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen für Diabetes mellitus Typ 2. Die kurz wirksamen Insulinanaloga sind damit nicht verordnungsfähig, solange sie mit Mehrkosten für die Krankenkassen im Vergleich zu kurz wirksamem Humaninsulin verbunden sind. Dieser Beschluss beruht nach Meinung der Deutschen Diabetes-Gesellschaft (DDG) jedoch auf einer unzureichenden Studienlage.