Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift 2006; 1(5): 9-10
DOI: 10.1055/s-2006-958239
DHZ | aktuell
Gesundheitspolitik
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Akupunktur in der GKV - Wunsch und Realität

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Publication Date:
22 February 2007 (online)

Die Akupunktur-Richtlinie des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen vom 18.4.2006 wurde in den Medien als Erfolg der Naturheilkunde gefeiert, könnte sich nun jedoch als Mogelpackung entpuppen. Nach dem Beschluss können Ärzte Akupunktur fortan für die Indikationen chronischer Knie- und chronischer lumbaler Rückenschmerz als reguläre EBM-Kassenleistung anbieten und abrechnen (10-15 Sitzungen). Allerdings macht das „Kleingedruckte” die Umsetzung der Richtlinie kaum praktikabel: Zum einen erfüllen offenbar die meisten Ärzte, die Akupunktur anbieten, nicht einmal alle geforderten Voraussetzungen, darunter:

Zusatz-Weiterbildung „Akupunktur” nach den Vorgaben der Bundesärztekammer Teilnahme an einem von der Ärztekammer anerkannten 80-stündigen Kurs über Schmerztherapie Kenntnisse in der psychosomatischen Grundversorgung nach den Vorgaben der Bundesärztekammer Erstellung eines Therapieplanes, Durchführung einer Eingangserhebung und regelmäßige Teilnahme an Fallkonferenzen oder Qualitätszirkeln

Teilweise wird für die Zusatzbezeichnung Akupunktur von Landesärztekammern ein Facharzttitel vorausgesetzt - und damit bereits ein Teil der Ärzte ausgeschlossen. Selbst wenn diese Hürde genommen ist, rechnet es sich für die meisten Ärzte nicht, bei Sätzen von geschätzten 19,20 € pro Sitzung einen 80-stündigen Akupunkturkurs zu absolvieren, obwohl sie bereits eine gleichwertige Ausbildung durchlaufen haben und seit Jahren erfolgreich Akupunktur praktizieren. Schließlich hat sich rasch gezeigt, dass die vorgegebenen Indikationen kaum 10 Prozent der Akupunktur-Behandlungen ausmachen. Ergebnis: Viele Ärzte bieten Akupunktur bei Knie- und Rückenschmerz nach wie vor als Selbstzahlerleistung an. Akupunkturleistungen beim Heilpraktiker können für gesetzlich Versicherte durch eine entsprechende GKV-Zusatzversicherung erstattet werden.

Ärzte Zeitung (7.7.2006, 13.7.2006, 19.7.2006, 25.8. 2006), BMG (3.7.2006)