Z Sex Forsch 2007; 20(2): 176-185
DOI: 10.1055/s-2007-960693
© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York

Physische Integrität und Selbstbestimmung: Kritik medizinischer Leitlinien zur Intersexualität[1]

A. de Silva1
  • 1Zentrum für Feministische Studien, Universität Bremen
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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
05. Juni 2007 (online)

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Übersicht:

Der Autor vergleicht drei Leitlinien zur Behandlung intersexueller Kinder und Jugendlicher unter dem Gesichtpunkt, wie weit sie die körperliche Integrität der Betroffenen schützen und deren Selbstbestimmungsrecht wahren. Die Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie (2002), so der Autor, vernachlässigen diese Aspekte in eklatanter Weise. Die Empfehlungen der Chicago Konsensus Konferenz (2005) verbessern zwar die Standards der Aufklärung und Begleitung Intersexueller und ihrer Eltern, sehen aber weiterhin kosmetische genitalverändernde Eingriffe auch in einem Alter vor, in dem das Kind noch nicht einwilligungsfähig ist. Lediglich die Standards von Diamond und Sigmundson (1997) respektieren dem Autor zufolge körperliche Integrität und Selbstbestimmung intersexueller Personen in hinreichender Weise. Sie leisten zudem einen Beitrag zur Entpathologisierung der Intersexualität und fordern für erwachsene Intersexuelle die Option eines „dritten Geschlechts”.

1 Die Selbstbezeichnungen von Personen, die als intersexuell betrachtet werden, variieren. Dies gilt ebenso für medizinische Bezeichnungen. In meinen Ausführungen verwende ich den Begriff „Intersexualität” und bezeichne damit ein Bündel vielfältiger geschlechtlicher Variationen. Diese sind den Geschlechtsvarianten „weiblich” und „männlich” gleichwertig.