Literatur
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6 Beck K. Risiko Krankenversicherung. Bern; Haupt 2004: 89
1 Schweizerisches Krankenversicherungsgesetz KVG Art. 32.1: „Die Leistungen nach den Artikeln 25 - 31 müssen wirksam, zweckmäßig und wirtschaftlich sein.”
2 Alle in diesem Dokument verwendeten personenbezogenen Ausdrücke (z. B. „Ärzte”) umfassen Frauen und Männer gleichzeitig.
3 KVG ist das Krankenversicherungsgesetz, welches die obligatorische Krankenversicherung der Schweiz regelt.
4 In den besonderen Versicherungsmodellen wie z. B. den HMO (Health Maintenance Organization) wird den Versicherten ein Prämienrabatt gewährt, wenn sie ihre Wahlfreiheit auf gewisse Leistungserbringer einschränken.
5 Bezeichnung des Tätigkeitsschwerpunktes oder des Fähigkeitsausweise eines Arztes, entsprechend der Selbstdeklaration der Ärzte für das offizielle Zahlstellenregister von santésuisse.
6 Diese Überlegung wurde im Laufe der Modellberechnungen auch empirisch bestätigt. Für spezialisierte Ärzte wie z. B. die Gynäkologen konnten, aufgrund der Heterogenität dieser Gruppe und der nicht so stark ausgeprägten Arzt-Patienten-Beziehung, keine Modelle mit befriedigendem Erklärungsgehalt erstellt werden.
7 Altersgruppen; gemäß dem Risikoausgleich der schweizerischen Krankenversicherer: 0 - 18, 19 - 25, 26 - 30, 31 - 35, 36 - 40, 41 - 45, 46 - 50, 51 - 55, 56 - 60, 61 - 65, 66 - 70, 71 - 75, 76 - 80, 81 - 85, 86 - 90, 91 +.
8 Das stimmt mit den Resultaten in Beck (2004), S. 87 ff. überein. Dort wird das negative Vorzeichen mit der starken Korrelation des vorjährigen Spitalaufenthalts mit den Vorjahreskosten erklärt.
9 Die Untersuchung der Wechselwirkung Alter und Geschlecht ergibt, dass Frauen in der Regel bis zum 50. Lebensjahr höhere Kosten verursachen als Männer. Ab ca. 50 Jahren kehrt es sich um und die Männer werden teurer.
10 Die Abhängigkeit vom Geschlecht ist bei den Allgemeinmedizinern nur für die 19 - 50-Jährigen statistisch signifikant. Bei den allgemeinen inneren Medizinern nur für die Altersgruppe der 31 - 40-Jährigen.
11 Die Arbeiten sind nur bedingt mit dem Ärzteindex vergleichbar, als dass bei Bührer, Holly und Beck Gesunde und Kranke in die Analyse einbezogen werden, während sich der Ärzteindex auf Erkrankte beschränkt.
Stefan von Rotz
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