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DOI: 10.1055/s-2007-966736
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York
Vorgehen bei Ausbrüchen nosokomialer Infektionen
Publication History
Publication Date:
27 September 2007 (online)


Kernaussagen
Definition
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Laut Infektionsschutzgesetz ist ein Ausbruch als das gehäufte Auftreten nosokomialer Infektionen, bei denen ein epidemischer Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird, definiert.
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Ausbrüche nosokomialer Infektionen sind nicht-namentlich dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden.
Deskriptive Untersuchung
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Die Ausbruchsuntersuchung sollte durch ein multidisziplinäres Team erfolgen, zu dem Krankenhaushygieniker, Hygienebeauftragter Arzt/Ärztin, Hygienefachkraft, Mikrobiologe, Kliniker und Pflegepersonal von der/den betroffenen Stationen, ein Mitarbeiter des Gesundheitsamtes und ein Ansprechpartner für die Presse gehören sollten.
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Eine Ortsbesichtigung sollte so bald wie möglich durchgeführt werden.
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Absprache mit einem Labor, das die anfallenden Untersuchungen übernehmen kann.
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Klinische Proben und Materialien müssen sofort gesichert und aufbewahrt werden, bis geklärt ist, ob eine gezielte Untersuchung notwendig ist. In der Regel ist eine Typisierung der Erreger erforderlich.
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Eine Falldefinition dient dazu, Erkrankte als Fälle einem Ausbruch zuordnen zu können.
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Die erhobenen Daten werden nach den Kriterien Zeit (Epidemie-Kurve), Ort und betroffene Personen analysiert.
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Darauf aufbauend müssen Schlussfolgerungen für eine Erklärung des Ausbruchs gezogen werden (Hypothesenbildung).
Analytische Untersuchung
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Erforderlich, um Zusammenhänge zwischen bestimmten Risikofaktoren und der untersuchten Erkrankung oder Infektion herstellen zu können. Dient auch zur Testung der aufgestellten Hypothesen.
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Nutzen und Aufwand sollten abgewogen werden. Kriterien für die Durchführung können z. B. sein: Ausbruch dauert an oder es sind Todesfälle aufgetreten.
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Zwei mögliche Studiendesigns, Kohortenstudie oder Fall-Kontroll-Studie.
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Qualität des Erhebungs-/Fragebogens ist entscheidend für den Erfolg der Untersuchung.
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Die Untersuchung sollte mit einer Abschlussbesprechung beendet werden. Der Erfolg der eingeleiteten Kontrollmaßnahmen sollte durch eine gezielte Überwachung überprüft werden.
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Abschlussbericht sollte mit allen Beteiligten besprochen werden und an das Gesundheitsamt geschickt werden.