Krankenhaushygiene up2date 2007; 2(3): 217-232
DOI: 10.1055/s-2007-966736
Nosokomiale Infektionen

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Vorgehen bei Ausbrüchen nosokomialer Infektionen

Andrea  Ammon
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Publication Date:
27 September 2007 (online)

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Kernaussagen

Definition

  • Laut Infektionsschutzgesetz ist ein Ausbruch als das gehäufte Auftreten nosokomialer Infektionen, bei denen ein epidemischer Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird, definiert.

  • Ausbrüche nosokomialer Infektionen sind nicht-namentlich dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden.

Deskriptive Untersuchung

  • Die Ausbruchsuntersuchung sollte durch ein multidisziplinäres Team erfolgen, zu dem Krankenhaushygieniker, Hygienebeauftragter Arzt/Ärztin, Hygienefachkraft, Mikrobiologe, Kliniker und Pflegepersonal von der/den betroffenen Stationen, ein Mitarbeiter des Gesundheitsamtes und ein Ansprechpartner für die Presse gehören sollten.

  • Eine Ortsbesichtigung sollte so bald wie möglich durchgeführt werden.

  • Absprache mit einem Labor, das die anfallenden Untersuchungen übernehmen kann.

  • Klinische Proben und Materialien müssen sofort gesichert und aufbewahrt werden, bis geklärt ist, ob eine gezielte Untersuchung notwendig ist. In der Regel ist eine Typisierung der Erreger erforderlich.

  • Eine Falldefinition dient dazu, Erkrankte als Fälle einem Ausbruch zuordnen zu können.

  • Die erhobenen Daten werden nach den Kriterien Zeit (Epidemie-Kurve), Ort und betroffene Personen analysiert.

  • Darauf aufbauend müssen Schlussfolgerungen für eine Erklärung des Ausbruchs gezogen werden (Hypothesenbildung).

Analytische Untersuchung

  • Erforderlich, um Zusammenhänge zwischen bestimmten Risikofaktoren und der untersuchten Erkrankung oder Infektion herstellen zu können. Dient auch zur Testung der aufgestellten Hypothesen.

  • Nutzen und Aufwand sollten abgewogen werden. Kriterien für die Durchführung können z. B. sein: Ausbruch dauert an oder es sind Todesfälle aufgetreten.

  • Zwei mögliche Studiendesigns, Kohortenstudie oder Fall-Kontroll-Studie.

  • Qualität des Erhebungs-/Fragebogens ist entscheidend für den Erfolg der Untersuchung.

  • Die Untersuchung sollte mit einer Abschlussbesprechung beendet werden. Der Erfolg der eingeleiteten Kontrollmaßnahmen sollte durch eine gezielte Überwachung überprüft werden.

  • Abschlussbericht sollte mit allen Beteiligten besprochen werden und an das Gesundheitsamt geschickt werden.