OP-Journal 2000; 16(2): 150-159
DOI: 10.1055/s-2007-977498
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Die operative Behandlung von Gelenkknorpeldefekten unter besonderer Berücksichtigung der autologen Knorpelzelltransplantation: Grundlagen - Ergebnisse - Ausblick

K. Weise, T. Krackhardt, Ch. Gaissmaier
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Publication Date:
12 April 2007 (online)

Zusammenfassung

Die Behandlung von Defekten des Gelenkknorpels ist problematisch, da er nur ein geringes Regenerationspotential besitzt. In Abhängigkeit des Defektausmaßes und der -Ursache werden derzeit unterschiedliche Verfahren zur operativen Behandlung von Knorpelschäden eingesetzt. Die in der Vergangenheit etablierten Behandlungsmethoden können zwar eine Defektauffüllung bewirken, meist handelt es sich jedoch um ein narbiges Bindegewebe minderwertiger Qualität, das häufig einem vorzeitigen Verschleiß unterliegt. Diese unbefriedigenden Ergebnisse haben daher zu großen Anstrengungen geführt, neue Therapieverfahren mit kurativer Zielsetzung zu entwickeln. Die Vermehrung körpereigener Knorpelzellen unter Laborbedingungen mit anschließender Retransplantation der angezüchteten Zellen stellt einen solchen Therapieansatz dar. Die eindrucksvollen Ergebnisse dieses auch als autologe Knorpelzelltransplantation (ACT) bezeichneten Verfahrens, die bisher vor allem von einer schwedischen Arbeitsgruppe berichtet wurden, konnten von anderen Autoren nicht immer bestätigt werden. Unsere ersten eigenen Erfahrungen mit der ACT deuten darauf hin, dass bei adäquater Transplantatqualität und Operationstechnik ein gutes Ergebnis der ACT vor allem durch die korrekte Indikationsstellung bestimmt wird. An der Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik Tübingen wird die ACT daher vor allem bei jungen Patienten mit großen Knorpeldefekten traumatischer Ursache eingesetzt, bei denen etablierte Verfahren, wie z.B. die Pridiebohrung, erfahrungsgemäß überfordert sind. Da das Ergebnis der autologen Knorpelzelltransplantation jedoch von einer Vielzahl unterschiedlicher und komplexer Faktoren abhängig ist, kann ihre Anwendung nur von hierfür ausgebildeten Ärzten und an spezialisierten Zentren unter Gewährleistung definierter Qualitätskriterien empfohlen werden. Eine Erweiterung des begrenzten Indikationsspektrums der ACT wird aber nur durch eine Weiterentwicklung des Verfahrens im Sinne der artifiziellen Herstellung eines biohybriden Knorpel- oder Knorpel-Knochenimplantats erreicht.