Rofo 2007; 179(6): 642-644
DOI: 10.1055/s-2007-982581
Mitteilungen der DRG
Deutschen Röntgengesellschaft
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Die Zulässigkeit der Delegation von Kontrastmittelinjektionen an nicht-ärztliches Hilfspersonal in der radiologischen Praxis

Weitere Informationen

Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
30. Mai 2007 (online)

 

In der radiologischen Praxis besteht aufgrund des bestehenden und zunehmenden wirtschaftlichen Druckes ein immer größer werdendes Bedürfnis, bestimmte Leistungen vom Arzt auf ausgebildetes Personal zu delegieren. Dogmatisch knüpft dieses Problem an der Pflicht des Arztes zur persönlichen Leistungserbringung an. Der Arztberuf ist seiner Natur nach ein freier Beruf und der mit dem Patienten abgeschlossene Dienstvertrag verpflichtet den Arzt auch zur persönlichen Leistungserbringung. Dieser Beitrag soll am Beispiel der Kontrastmittelinjektion das Spannungsverhältnis zwischen der Pflicht zur persönlichen Leistungserbringung des Arztes und Delegationsfähigkeit darstellen und Lösungsmöglichkeiten aufzeigen.

Rechtsanwältin Antje-Katrin Heinemann

Rechtsanwälte Wigge

Scharnhorststr. 40

48151 Münster

Telefon: (0251) 53595-0

Fax: (0251) 53595-99

eMail: kanzlei@ra-wigge.de

URL: http://www.ra-wigge.de