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DOI: 10.1055/s-2007-982831
Beteiligung des öffentlichen Sektors an der Organisation der zahnmedizinischen Betreuung nach den Gesundheitsreformen in Polen
Die neue Wirtschaftssituation in Polen nach der Wende (1989) hat zu einer Krise in der öffentlichen zahnmedizinischen Betreuung geführt. Nach Einführung der Marktwirtschaft mussten sich die Gesundheitssysteme der Länder des ehemaligen Ostblocks den neuen Wirtschaftsbedingungen beugen.
In Tschechien, in der Slowakei und in Ungarn hat man kurz nach der Wende den Entschluss gefasst, auf das Modell einer nationalen Gesundheitssicherung gänzlich zu verzichten.
In Polen verliefen die Änderungen im Gesundheitswesen langsam und in mehreren Stufen. Einer der ersten Schritte in Richtung Systemumstellung war die Einführung der Option einer Vertragsschließung zwischen den lokalen Leistungserbringern und den Woiwoden, die über öffentliche Mittel verfügten.
Seit Mitte der neunziger Jahre durften neben den Ärzten auch Zahnärzte von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Nach der Gesundheitsreform, die mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Allgemeine Krankenversicherung vom 1.1.1999 einherging, wurde das Gesundheitssystem in Polen umstrukturiert und die zahnmedizinische Betreuung gänzlich privatisiert.
Seit dem Jahr 2000 waren zahnärztliche Einrichtungen des öffentlichen Sektors gezwungen einen Konkurrenzkampf mit den privaten Zahnarztpraxen, hinsichtlich der Einholung öffentlicher Mittel, aufzunehmen. Sowohl die öffentlichen als auch die privaten Einrichtungen wurden nach einem entsprechenden Vertragsabschluss gleichermaßen berechtigt, für die Erbringung zahnärztlicher Leistungen auf öffentliche Mittel zuzugreifen. Nach dem Inkrafttreten weiterer Gesetze zur Organisation und Regulierung des Gesundheitssystems in Polen blieb die Situation der Zahnärzte im Wesentlichen unverändert.
Heutzutage werden die zahnmedizinischen Leistungen sowohl aus öffentlichen Mitteln als auch im Rahmen der Krankenversicherung finanziert. Der Begriff „Garantieleistungskorb“ bedeutet ein zielgruppenspezifisch zugeschnittenes Grundleistungspaket, das gemäß der Verfügung des Gesundheitsministers, allen Versicherten bis zum 18. Lebensjahr, nach dem 18. Lebensjahr und allen Schwangeren entsprechend zugesichert wird. Alle darüber hinaus gehenden Leistungen müssen von den Patienten privat bezahlt werden. Die Einführung privater Versicherungsanbieter auf den polnischen Markt und die Möglichkeit einer zusätzlichen Krankenversicherung, neben dem Nationalen Gesundheitsfonds, werden ebenso in Betracht gezogen.
Übersetzung aus der polnischen Sprache Dr. Y. Jonczyk (ZÄD Cottbus)