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DOI: 10.1055/s-2007-985629
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York
Herausgabe von Röntgenaufnahmen an Patienten zur Einsichtnahme
Urteil des Landgerichts Kiel vom 30.03.2007Publication History
Publication Date:
13 September 2007 (online)
Problem
Ansprüche von Patienten auf Herausgabe von Krankenunterlagen, zu denen auch bildgebende Befunde wie Röntgenbilder, Ultraschallaufnahmen, CT- und MRT-Aufnahmen gehören, sind ein Dauerthema, das die Gerichte immer wieder beschäftigt. Wer glaubt, durch die bisherigen recht zahlreich ergangenen Gerichtsentscheidungen (vgl. hierzu aus jüngster Zeit den Beitrag in Dtsch Med Wochenschr 2007 [132], 1004 - 1005) seien allen Fragen im Wesentlichen gelöst, sieht sich getäuscht. Die Reihe der Entscheidungen zu immer neu auftauchenden Problemen reißt nicht ab, wie gerade auch ein Urteil des Landgerichts (LG) Kiel vom 30.03.2007 - 8 O 59/06 - zeigt.
Dr. jur. H.-J. RiegerFachanwalt für Medizinrecht
Zeppelinstraße 2
76185 Karlsruhe