Dtsch Med Wochenschr 2007; 132(38): 1971-1972
DOI: 10.1055/s-2007-985629
Arztrecht in der Praxis | Commentary

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Herausgabe von Röntgenaufnahmen an Patienten zur Einsichtnahme

Urteil des Landgerichts Kiel vom 30.03.2007H.-J Rieger
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Publication Date:
13 September 2007 (online)

Problem

Ansprüche von Patienten auf Herausgabe von Krankenunterlagen, zu denen auch bildgebende Befunde wie Röntgenbilder, Ultraschallaufnahmen, CT- und MRT-Aufnahmen gehören, sind ein Dauerthema, das die Gerichte immer wieder beschäftigt. Wer glaubt, durch die bisherigen recht zahlreich ergangenen Gerichtsentscheidungen (vgl. hierzu aus jüngster Zeit den Beitrag in Dtsch Med Wochenschr 2007 [132], 1004 - 1005) seien allen Fragen im Wesentlichen gelöst, sieht sich getäuscht. Die Reihe der Entscheidungen zu immer neu auftauchenden Problemen reißt nicht ab, wie gerade auch ein Urteil des Landgerichts (LG) Kiel vom 30.03.2007 - 8 O 59/06 - zeigt.

Dr. jur. H.-J. RiegerFachanwalt für Medizinrecht 

Zeppelinstraße 2

76185 Karlsruhe