Deutsche Zeitschrift für Onkologie 2007; 39(3): 120
DOI: 10.1055/s-2007-985980
Forschung
Neues aus der Onkologie
Karl F. Haug Verlag in MVS Medizinverlage Stuttgart GmbH & Co. KG

Solariumverbot für Jugendliche unter 18 Jahren!

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Publication Date:
28 September 2007 (online)

Solariumverbot für Jugendliche unter 18 Jahren!

Die Deutsche Krebsgesellschaft unterstützt Pläne des Bundesamtes für Strahlenschutz, wonach ein grundsätzliches Solariumverbot für Jugendliche unter 18 Jahren gesetzlich geregelt werden soll. Zwar habe die Behörde mit den Betreibern bereits eine Leitlinie erarbeitet, wonach Jugendliche Sonnenstudios nicht aufsuchen sollten. Dies werde aber nicht ausreichend berücksichtigt, sagte der Präsident der Behörde bei der Vorstellung des Jahresberichtes in Berlin.

Bereits im Juni hatten Hautkrebsexperten der Deutschen Krebsgesellschaft bei der Nationalen Onkologischen Präventionskonferenz in Essen ein Solariumverbot für Jugendliche unter 18 Jahren gefordert. „Wir sind froh, dass unsere Empfehlungen so schnell Eingang in den Gesetzgebungsprozess finden sollen”, zeigt sich Prof. Michael Bamberg, Präsident der Deutschen Krebsgesellschaft, froh über konkrete Maßnahmen im Kampf gegen Hautkrebs.

In der Summe aus Basalzellkarzinom (BCC), Plattenepithelkarzinom (SCC) und malignem Melanom (MM) stellt Hautkrebs in Deutschland mit jährlich 132 000 primären Neuerkrankungen den häufigsten Krebs dar, dessen Auftreten stärker zunimmt als die anderer Krebserkrankungen. Die individuelle und gesellschaftliche Belastung wird zudem durch die beim Hautkrebs besonders häufigen Mehrfachtumoren und Rezidive deutlich erhöht.

Eine besonders sensible Lebensphase stellen die Kindheit und die Jugend dar. Das Risiko für maligne Melanome ist eng assoziiert mit der Zahl von dunklen Leberflecken und Muttermalen am ganzen Körper, die sich in Kindheit und Jugend entwickeln. In Studien bei Kindern konnte gezeigt werden, dass das Risiko für die Entwicklung der melanozytären Nävi mit jedem Tag Sonnenurlaub in der frühen Kindheit zunimmt. Weiter konnte gezeigt werden, dass Sonnenschutzmittel allein keinen ausreichenden Schutz vor der UV-Strahlung darstellen, zusätzlicher textiler Schutz ist erforderlich.

Die Forderungen der Hautkrebsexperten gehen aber noch weiter. Kinder und Jugendliche müssen über das bisherige Maß hinaus vor UV-Strahlung geschützt werden:

Kinderschwimmbecken brauchen Sonnenschutz Spielplatzzeit in Kindergärten sollte nicht in der Mittagszeit sein Solarienverbot für Minderjährige Senkung der Mehrwertsteuer für Sonnenschutzpräparate

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