Für Nahrungsergänzungsmittel und diätetische Lebensmittel gelten jeweils spezielle Rechtsvorschriften, die neben den für alle Lebensmittel gültigen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen sind. Daraus resultieren spezifische Vorgaben hinsichtlich Zusammensetzung und Deklaration. Bei diätetischen Lebensmitteln sind grundsätzlich höhere Anforderungen zu erfüllen als bei Nahrungsergänzungsmitteln. So müssen sich diätetische Lebensmittel vor allem für den jeweiligen Zweck eignen und für die angesprochenen Personenkreise von Nutzen sein.
Lebensmittel - Arzneimittel - Nahrungsergänzungsmittel - diätetische Lebensmittel - Zusatzstoffe