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DOI: 10.1055/s-2008-1017471
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York
Schadensersatzanspruch eines Chefarztes gegen Krankenhausträger wegen Abschluss einer unwirksamen Wahlleistungsvereinbarung
Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 02.11.2006Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
19. Dezember 2007 (online)

Problem
Der Abschluss von Wahlleistungsvereinbarungen im Krankenhaus führt in der Praxis immer wieder zu Problemen. Bis heute nicht letztlich geklärt ist die Frage, welche Anforderungen die Bundespflegesatzverordnung (früher § 22 Abs. 2 BPflV, seit 01.01.2005 § 17 Abs. 2 des Krankenhausentgeltgesetzes) an den Umfang der Informationspflicht des Krankenhauses, insbesondere über die Entgelte einer ärztlichen Wahlleistung, bei Abschluss einer rechtswirksamen Wahlleistungsvereinbarung stellt (vgl. aus jüngerer Zeit zum Beispiel Urteil des Bundesgerichtshofes vom 27.11.2003, Dtsch Med Wochenschr 2004; 129: 583 - 587; Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 22.02.2007, Medizinrecht [Zeitschrift] 2007; 25: 480 ff).
Gegenstand des vorliegenden Beitrags ist ein Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 02.11.2006 - 3 B 03.1766 - zu der Frage, ob ein Chefarzt für einen Schaden, den er durch den Abschluss einer fehlerhaften Wahlleistungsvereinbarung durch den Krankenhausträger erleidet, vom Krankenhausträger Ersatz verlangen kann.
Dr. jur. H.-J. Rieger, Fachanwalt für Medizinrecht
Zeppelinstraße 2
76185 Karlsruhe