Aktuelle Rheumatologie 1997; 22(3): 117-120
DOI: 10.1055/s-2008-1043641
ORIGINALARBEIT

© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Gibt es noch eine Indikation für die parenterale Anwendung nichtsteroidaler Antiphlogistika? Risiken und forensische Aspekte

Parenteral Administration of Non-Steroidal Anti-Inflammatory Drugs - Risks and Legal AspectsA.  Eckardt1 , A.  Karbowski1 , S.  Horn2 , E.  Märker-Hermann3
  • 1Orthopädische Klinik der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
  • 2Institut für Rechtsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
  • 3I. Medizinische Klinik der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
18. Februar 2008 (online)

Abstract

The efficacy of non-steroidal anti-inflammatory drugs is evident: They are widely used in chronic inflammatory or degenerative diseases and in patients suffering from acute pain. To achieve a high and immediate blood-level of a drug, parenteral administration has been widely used. However, for the last few years the Drug Commission of The German Physicians' Association has been sounding a warning because of the increased incidence of shock reactions subsequent to Diclofenac injections. Impaired immune response and hence local infections may be promoted. Since alternative applications and galenic preparations of NSAIDs are available, the requirements of the German Drug Commission and the forensic aspects are discussed.

Zusammenfassung

Nichtsteroidale Antiphlogistika werden weltweit aufgrund der unbestritten zuverlässigen und sicheren Wirkung nicht nur zur Behandlung von chronisch entzündlichen oder degenerativen Erkrankungen eingesetzt, sondern auch zur sofortigen Behandlung von akuten Schmerzzuständen. Hierzu ist ein initial hoher Wirkstoffspiegel erwünscht, und die intramuskuläre Applikation wurde vielfach als die geeignete Maßnahme angesehen, die Schmerzen des Patienten rasch zu lindern. Seit Jahren jedoch mehren sich die Hinweise auf das vermehrte Auftreten von Schockreaktionen nach parenteraler Anwendung von Diclofenac. Die Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft stellte Forderungen auf, die bei der i.m.-Gabe der Präparate zu berücksichtigen sind. Darüber hinaus weist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte regelmäßig auf die mögliche Gefahr einer Schwächung der Immunabwehr durch die Substanzklasse hin, so daß eine Injektion möglicherweise mit dem höheren Risiko einer lokalen Infektion einhergeht. Auch stehen alternative Applikationsformen mit vergleichbarer Bioverfügbarkeit zur Verfügung. Die bislang vorliegenden Hinweise, die Forderungen der Arzneimittelkommission und entsprechende forensische Aspekte bezüglich der parenteralen Gabe von NSA werden dargestellt und diskutiert.