NOTARZT 2008; 24(3): 99-101
DOI: 10.1055/s-2008-1067413
Berufspolitik

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Berufspolitische Bemerkungen

Comments from a ProfessionalB.  Dirks1
  • 1Leiter der Sektion Notfallmedizin, Klinik für Anästhesiologie, Universitätsklinikum Ulm
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Publication Date:
16 May 2008 (online)

Seit einigen Jahren wird über einen Ärztemangel geklagt. Man kann dies im Deutschen Ärzteblatt sehr gut verfolgen; während früher die Seiten mit Stellenanzeigen deutlich geringer als der redaktionelle Teil ausfielen ist es heute umgekehrt.

Dadurch ergibt sich auch eine gewisse Verknappung an Notärzten. „Notärztemangel” schreit die Presse und es kommt vielen Beteiligten sehr gelegen:

Den Krankenhäusern kommt es gelegen, weil viele den ungeliebten Notarztdienst loswerden wollen, zumindest der Teil, der den Notarztdienst unterfinanziert sieht, obgleich die meisten nicht so genau nachgerechnet haben, was der Notarzt eigentlich kostet. Den Kassen kommt es gelegen, weil sie eine geeignete Gelegenheit sehen ein wenig die Standards zu drücken. Muss denn dieser Notarzt nach 15 min schon beim Patienten sein, reicht es nicht nach 30 min oder nach 45 min - im Notfall wohlgemerkt!! Und drittens den Hilfsorganisationen und anderen Interessierten kommt es gelegen, die eigentlich immer schon wussten, dass man den Rettungsassistenten (RA) statt des Notarztes (NA) schicken soll: Tenor: wir haben Notarztmangel, der RA wartet ewig auf den NA, stattdessen könnte er doch dessen Aufgaben übernehmen.

Nun sei nichts dagegen gesagt, dass RAs dem Patienten viel Gutes tun können, aber es gibt dabei auch Grenzen.

Der Einzige, der überhaupt nicht gefragt wird, wie er das sieht, ist der Patient. Der scheint bei dieser Diskussion uninteressant zu sein; aber ich bin überzeugt, wenn man ihn fragen würde, dann würde er sagen: „Liebe Leute, ich möchte auf den deutschen, in der ganzen Welt hoch gelobten Sicherheitsstandard, dass ich innerhalb kurzer Zeit einen Arzt an meiner Seite weiß, nicht verzichten weder zugunsten der Finanzen der Krankenhäuser noch zugunsten der Finanzen der Kassen noch möchte ich mich mit der ausschließlichen Versorgung durch einen Rettungsassistenten zufrieden geben, außerdem habe ich einen gesetzlich verankerten Anspruch”.

Ich glaube, die völlig richtige Einschätzung des Patientenwillens bewegt die Politik dazu, an den Standards der notärztlichen Versorgung nur deshalb festzuhalten, denn er erhält Leben und Gesundheit der Wähler.

Dr. rer. nat. Dr. med. Burkhard Dirks

Vorsitzender der agswn, Leiter der Sektion Notfallmedizin, Klinik für Anästhesiologie, Universitätsklinikum Ulm

89070 Ulm

Email: burkhard.dirks@uni-ulm.de