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DOI: 10.1055/s-2008-1074184
Behandlung von Patienten mit fortgeschrittenem nicht-kleinzelligem Bronchialkarzinom (NSCLC) mit Erlotinib: Ergebnisse aus der klinischen Praxis
Hintergrund und Fragestellung: Durch die sogennannten „targeted therapies“ bestehen neue Therapieoptionen in der Zweit- und Drittlinienherapie des inoperablen nicht-kleinzelligen Bronchialkarzinoms. Zugelassen für diese Indikation ist der „small molecule“ EGFR-Tyrosinkinaseinhibitor Erlotinib. Es ist noch unklar, welche Patienten von dieser Therapie profitieren. Post-hoc-Subgruppenanalysen deuten darauf hin, dass Nichtraucher, Frauen und Patienten mit Adenokarzinom besser auf Erlotinib ansprechen. In retrospektiver Analyse sollte die Frage beantwortet werden, ob sich die drei genannten Ansprechkriterien im klinischen Alltag zur Selektion von Patienten für eine Therapie mit Erlotinib verwenden lassen.
Durchführung: Alle Patienten (n=19) der beiden genannten Einrichtungen mit inoperablem nichtkleinzelligen Bronchialkarzinom, die nach mindestens einer vorangegangenen Chemotherapie für mindestens 4 Wochen mit Erlotinib (150mg/Tag) behandelt wurden, wurden analysiert.
Ergebnisse und Diskussion: In der vorliegenden Serie wurde ein objektives Ansprechen bei 9 von 19 Patienten (47%) mit fortgeschrittenem, vorbehandeltem nicht-kleinzelligem Bronchialkarzinom beobachtet, bei weiteren 4 Patienten trat eine Krankheitsstabilisierung ein. Das Ansprechen währte bei 4 der 9 Patienten (sämtlich nie-rauchende Frauen mit Adenokarzinom) über mehr als 1 Jahr. Die Behandler hatten aber offensichtlich bereits eine klinische Präselektion durchgeführt: 16 der 19 Patienten hatten ein Adenokarzinom, und 10 der 19 Patienten hatten nie geraucht. Im Gegensatz dazu hat Erlotinib in der ohne eine entsprechende Patientenselektion durchgeführten Zulassungsstudie (BR.21, NEJM (2005) 353,123) nur eine Remissionsrate von 8,9% gezeigt. Dies deutet darauf hin, dass die oben genannten klinischen Kriterien zur Prädiktion eines Ansprechens valide sein könnten. Unsere retrospektiven Daten sollten aber mit größeren Fallzahlen (z.B. aus Registern) bestätigt werden, um damit z.B. auch ökonomisch sinnvolle Vorgehensweisen definieren zu können.