Der Klinikarzt 2008; 37(3): 158
DOI: 10.1055/s-2008-1074809
kurz notiert

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TRBA 250 weiter verschärft - Ohne verletzungssichere Instrumente geht nichts mehr!

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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
15. April 2008 (online)

 

Im Februar hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin eine weitere Verschärfung der "Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 250" veröffentlicht. Bereits seit dem letzten Jahr müssen Tätigkeiten, bei denen "Körperflüssigkeiten in infektionsrelevanter Menge übertragen werden können", mit verletzungssicheren Instrumenten durchgeführt werden. Außerhalb der Hochrisikobereiche waren Ausnahmen unter anderem möglich, wenn der Arbeitgeber risikominimierende Arbeitsabläufe festlegte, "die auch in Notfallsituationen nicht umgangen werden". Diese Klausel ist jetzt aus dem Regelwerk gestrichen. Lediglich Patienten mit bekannt negativem Infektionsstatut dürfen weiterhin mit konventionellen Instrumenten behandelt werden.