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Zentralbl Chir 2008; 133(2): 96-97
DOI: 10.1055/s-2008-1076655
DOI: 10.1055/s-2008-1076655
Rechtliches - Urteile und Hintergründe
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York
Grober Behandlungsfehler (BGHZ 159,48,54 m.w.N.) - Bei Beweislastumkehr muss der Arzt fehlenden Kausalzusammenhang beweisen
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Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
20. Mai 2008 (online)
Ein grober Behandlungsfehler zieht in jedem Fall eine Beweislastumkehr nach sich, auch wenn eine Operationskomplikation nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit diesem groben Behandlungsfehler zugeordnet werden kann.