Der Klinikarzt 2008; 37(4): 210
DOI: 10.1055/s-2008-1077138
Kurz notiert

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Jetzt auf normales Rezept - Erstmalig Arzneimittel aus der BtM-Pflicht entlassen

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Publication Date:
08 May 2008 (online)

 

Die Verschreibung von Modafinil (Vigil®, Cephalon GmbH, Martinsried) kann und muss seit Anfang März auf einem normalen Rezept erfolgen, da die Substanz nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft wird. Dies beschloss die Bundesregierung in der 21. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften. Das Bundesgesundheitsministerium erwartet dadurch den Abbau von "Bürokratiekosten" in Höhe von 1,2 Millionen Euro. Die Cephalon GmbH begrüßte diese Neubewertung, es haben sich weder im klinischen Prüfprogramm noch im zehnjährigen Einsatz der Substanz auf dem deutschen Markt Hinweise auf eine Missbrauchs- oder Abhängigkeitsentwicklung unter Modafinil ergeben.