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DOI: 10.1055/s-2008-1077690
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York
Das Berufsgenossenschaftliche Heilverfahren
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
29. Oktober 2008 (online)
Das deutsche Sozialversicherungssystem, und hierbei insbesondere das Gesundheitswesen, nehmen im internationalen Vergleich – ungeachtet der derzeit bestehenden Probleme und des hierdurch ausgelösten Reformbedarfs – nach wie vor eine Spitzenstellung ein. Gerade die Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, wie wichtig es ist, medizinische Versorgung unabhängig von finanzieller Leistungsfähigkeit oder sozialem Status allen Bevölkerungsschichten zugänglich zu machen. Zudem darf auch die ökonomische Bedeutung nicht verkannt werden, stellen doch die sozialen Systeme mit dem medizinischen Sektor einen Wirtschaftszweig dar, der zu einem der bedeutendsten in Deutschland gehört. Hinzu kommt, dass ein leistungsfähiges Gesundheitssystem, das in der Lage ist, Patienten nicht nur wirtschaftlich, sondern auch zügig und effektiv zu behandeln, die Ressource Arbeitskraft nachhaltig sichert und damit von erheblicher volkswirtschaftlicher Bedeutung ist. Vor diesem Hintergrund kommt dem Berufsgenossenschaftlichen Heilverfahren als Teil der Gesetzlichen Unfallversicherung eine bedeutsame Rolle zu. Ziel dieses Verfahrens ist es, alle Maßnahmen zu treffen, durch die eine möglichst frühzeitige sachgemäße Heilbehandlung und – soweit erforderlich – besondere unfallmedizinische Behandlung gewährleistet werden. Gerade in jüngerer Vergangenheit werden jedoch immer wieder Reformbestrebungen laut, teilweise sogar mit der Überlegung, das Berufsgenossenschaftliche Heilverfahren in der bestehenden Form gänzlich abzuschaffen. Vor diesem Hintergrund sollen nachfolgende Ausführungen als Bestandsaufnahme dienen und einen Überblick über Gegenstand und Durchführung des Verfahrens geben.
Otmar Lenz
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
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10117 Berlin
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eMail: otmar.lenz@dgmv.de
Dr. iur. Christian Rybak
Ehlers, Ehlers & Partner Rechtsanwaltssocietät
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