Zusammenfassung
Neben der Darstellung der Besonderheiten und Probleme bei der Begutachtung von Venenschäden und -erkrankungen und Hinweisen zu einer bedarfsgerechten Diagnostik war es ein wesentliches Anliegen, auf wichtige begriffliche Änderungen für die Begutachtungspraxis speziell in der gesetzlichen Rentenversicherung (Deutsche Rentenversicherung) durch das Sozialgesetzbuch VI hinzuweisen. So existieren die Begriffe Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung seit 01.01.2001 nicht mehr. Stattdessen ist der Begriff der Erwerbsminderung eingeführt worden. Den Begriff Berufsunfähigkeit gibt es noch bei den berufsständigen Versorgungswerken und den privaten Berufsunfähigkeits-Versicherungen, wenn auch mit unterschiedlichen Definitionen und Leistungen, die gegebenenfalls zu beachten sind. Da bei der gutachterlichen Tätigkeit aber noch häufig die alten Begriffsbestimmungen Verwendung finden, werden sie in diesen Ausführungen kurz dargestellt.
Ganz allgemein sind die Gutachtenakten bei Venenerkrankungen nach Umfang und Inhalt nicht selten ein klägliches Beispiel für die allgemeine Unkenntnis der Pathophysiologie, Klinik, modernen Diagnostik und der sozialund arbeitsmedizinischen Bedeutung der Venenerkrankungen.
Schlüsselwörter
Venenerkrankungen - Begutachtung - Diagnostik - sozialmedizinische Bedeutung - Erwerbsminderung - Berufsunfähigkeit - Sozialgesetzbuch VI