Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift 2018; 13(03): 65
DOI: 10.1055/a-0551-2338
Praxis
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© Karl F. Haug Verlag in Georg Thieme Verlag KG

Die Lücke im Beipackzettel

Martin Diefenbach

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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
11. Juni 2018 (online)

Summary

Damit man bei einem homöopathischen Mittel eine Indikation angegeben darf, muss es eine Monographie für den Wirkstoff von der Kommission D (zuständig für Homöopathie) geben. Sind in einem Mittel mehrere Wirkstoffe kombiniert, muss jedes Einzelmittel dasselbe Anwendungsgebiet laut der Monographie aufweisen. Andernfalls kann ein Einzel- oder kombiniertes Mittel ohne Indikationsangabe registriert werden.