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Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift 2018; 13(03): 65
DOI: 10.1055/a-0551-2338
DOI: 10.1055/a-0551-2338
Praxis
Patienteninformation
Die Lücke im Beipackzettel
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Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
11. Juni 2018 (online)

Summary
Damit man bei einem homöopathischen Mittel eine Indikation angegeben darf, muss es eine Monographie für den Wirkstoff von der Kommission D (zuständig für Homöopathie) geben. Sind in einem Mittel mehrere Wirkstoffe kombiniert, muss jedes Einzelmittel dasselbe Anwendungsgebiet laut der Monographie aufweisen. Andernfalls kann ein Einzel- oder kombiniertes Mittel ohne Indikationsangabe registriert werden.