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Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift 2018; 13(06): 72-74
DOI: 10.1055/a-0643-7916
DOI: 10.1055/a-0643-7916
Praxis
Steuerrecht
Steuerliche Abzugsfähigkeit eines Arbeitszimmers
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Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
08. Oktober 2018 (online)

Summary
Ein Arbeitszimmer zu Hause, welches so gut wie ausschließlich beruflich genutzt wird, kann zumindest teilweise steuerlich abgesetzt werden. Das gilt unter gewissen Bedingungen und nur, wenn die Praxis keinen geeigneten Raum bietet. Auch beruflich bedingte Einrichtungsgegenstände in den privaten vier Wänden können abgesetzt werden. Bei Kosten, die für das gesamte Zuhause anfallen, kann der Anteil, der auf das Arbeitszimmer fällt, geltend gemacht werden.