CNE Pflegemanagement 2018; 05(05): 1
DOI: 10.1055/a-0665-8078
Editorial
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Publication Date:
03 December 2018 (online)

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

es war ein langes und schwieriges Unterfangen, bis der Bundestag am 28. Juni 2018 die von der Bundesregierung vorgelegte Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Pflegeberufe in geänderter Fassung angenommen hat. Eigentlich sollte das Pflegeberufegesetz die Pflegeberufe ab 2020 attraktiver und zukunftsfähiger machen. Die Ausbildung zu Pflegefachmännern und -frauen sollte mit einem generalistischen Berufsabschluss enden, das Schulgeld entfallen und die Ausbildung finanziell vergütet werden. Eigentlich! Entstanden ist jetzt ein Mischmasch mit Hintertürchen. Denn: Künftig wird es wohl sieben verschiedene Varianten in den Berufsurkunden geben. Der große Verlierer dabei scheint die Altenpflege zu sein.

Lesen Sie mehr zu den Inhalten der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung in unserem Schwerpunkt ab Seite 4. Dort erfahren Sie außerdem, worauf Sie sich als Krankenhaus künftig einstellen müssen bei der Ausbildung der Pflegefachmänner und -frauen ab 2020.

Herzlich

Ihr CNE Team