Seit Juli 2018 ist die Analgetika-Warnhinweis-Verordnung (AnalgetikaWarnHV) in Kraft. Seitdem muss auf den Verpackungen von nicht rezeptpflichtigen Schmerzmedikamenten einheitlich ein Warnhinweis aufgebracht werden. Die Deutsche Schmerzgesellschaft e. V. begrüßt diesen Vorstoß, da die Verbraucher dadurch in Bezug auf die Dosis und Anwendungsdauer auch rezeptfreier Arzneien sensibilisiert und von einer Einnahmedauer ohne ärztlichen Rat von über 4 Tagen abgehalten würden.