In Klinik und Praxis sind sie nicht mehr wegzudenken: ärztliche Aufklärungsbögen.
Sie
dienen der Vorabinformation des Patienten, als Checkliste für den Arzt während des
persönlichen Aufklärungsgesprächs, der Dokumentation des Gesprächs und später als
Erinnerungsstütze, schließlich als Beweisstück im Prozess.