Welche Sicherheitsmaßnahmen dürfen ergriffen werden, wenn sich ambulante Patienten nach endoskopischen Eingriffen vorzeitig, unbegleitet oder sogar unbeobachtet aus der Endoskopie entfernen?
Darf man sie am Weggehen hindern und festhalten? Dürfen oder sollten wir die Polizei informieren? Wie sieht es mit der Fürsorgepflicht und der Schweigepflicht aus?